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Informationen für Installateure und Schornstein-
feger

Erdgaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Gasarten beliefert, L- oder H-Gas (L steht für „low calorific“, H für „high calorific“).

In unserem Netzgebiet wurden Gaskunden bisher mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Da die Niederlande die Förderung jedoch in den kommenden Jahren einstellen, wird die Versorgung bundesweit auf H-Gas umgestellt.  Betroffen von der Erdgasumstellung sind neben Nordrhein-Westfalen die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der jeweilige Netzbetreiber für die Umsetzung der Erdgasumstellung zuständig, in unserer Region also die Oberhausener Netzgesellschaft mbH.

Da sich die beiden Gasarten L- und H-Gas in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert unterscheiden, müssen alle bislang mit L-Gas betriebenen Geräte in Haushalten, Gewerbe und der Industrie an die neue Gasart angepasst werden.

Hierzu werden in einem ersten Schritt die Daten der Gasgeräte erhoben, bevor im zweiten Schritt die technische Anpassung erfolgt. Zwischen beiden Schritten liegt ein Zeitraum von 1-1,5 Jahren. Nach der Erhebung und Anpassung wird bei 10 Prozent der Geräte eine stichprobenartige Qualitätskontrolle der Arbeiten vorgenommen. Die Arbeiten im Rahmen der Erdgasumstellung werden von zertifizierten Dienstleistungsunternehmen in unserem Auftrag durchgeführt.

Wichtiger Hinweis – Wettbewerbsverbot

Bitte beachten Sie, dass diese zur Erhebung und Anpassung eingesetzten Dienstleister einem Wettbewerbsverbot unterliegen. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus Ihrem Portfolio anzubieten (z. B. Wartung, Instandsetzung).

Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister

• Am Ende eines jeden Besuches führt der von uns beauftragte Monteur eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
• Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, erfolgt eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, wird das Gerät gesperrt.
• Der Kunde muss in diesem Fall selbst ein Installationsunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragen. Das Gasgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Installateur die Ursachen der Sperrung behoben hat.

ErhebungAnpassung
0-299 ppm:
Kein Mangel. Individuelle Entscheidung
des Monteurs, dem Kunden eine
Wartung zu empfehlen.

0-499 ppm:
Kein Mangel. Individuelle Entscheidung
des Monteurs, dem Kunden eine
Wartung zu empfehlen.

300-999 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung:
4 Wochen)

500-999 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung:
4 Wochen)

> 1.000 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung:
Unverzüglich) und Sperrung des
Gasgerätes

> 1 .000 ppm:
Mängelkarte (Frist zur Behebung:
unverzüglich) und Sperrung des
Gasgerätes